Das Bundeskabinett hat die am 15. März 2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30. April 2021 verlängert und auch einige Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen.
Bundesweite Testangebotspflicht für Arbeitgeber gilt ab morgen
19.04.2021
Die vom Bundeskabinett in der letzten Woche beschlossene Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt morgen, Dienstag 20. April 2021 in Kraft.