Das Infektionsschutzgesetz sah bis 7. April 2023 vor, dass die Länder weitergehende Regelungen erlassen konnten.
Die Bundesländer halten auch über diesen Termin hinaus noch Informationen zu Corona bereit.
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Das Infektionsschutzgesetz sah bis 7. April 2023 vor, dass die Länder weitergehende Regelungen erlassen konnten.
Die Bundesländer halten auch über diesen Termin hinaus noch Informationen zu Corona bereit.