Rahmenverträge & Sonderkonditionen

Rahmenverträge & Sonderkonditionen für Mitglieder des BRV

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Rahmenvertrag GEMA

Zwischen BRV und GEMA besteht ein Gesamtvertrag, der den BRV-Mitgliedern einen Gesamtvertragsnachlass von derzeit 20 Prozent auf die jeweils gültigen Vergütungssätze einräumt.

Anmeldungen von Musiknutzungen können über den Online-Service erfolgen.

Für Musiknutzungen ab dem 01.01.2023 werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.

Hier finden Sie weitere Informationen und alle betroffenen Tarife für 2023 als PDF sowie Rechenbeispiele.