Rahmenverträge & Sonderkonditionen

Rahmenverträge & Sonderkonditionen für Mitglieder des BRV

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Rahmenvertrag GEMA

Zwischen BRV und GEMA besteht ein Gesamtvertrag, der den BRV-Mitgliedern einen Gesamtvertragsnachlass von derzeit 20 Prozent auf die jeweils gültigen Vergütungssätze einräumt.

Anmeldungen von Musiknutzungen können über den Online-Service erfolgen.

  • Eine geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Musiknutzung. Hierzu stehen für die unterschiedlichen Arten der Musiknutzung verschiedene Tarife zur Verfügung. Infos zur Tarifübersicht finden Sie hier...
  • Warum muss ich Geld an die GEMA zahlen? Und wofür? Das fragen sich manche, die Musik öffentlich nutzen. Infos zur Gema finden Sie hier...
  • Von Abschlussfeiern bis Zirkus, von Bowling bis Theater: Alle Infos von A bis Z finden Sie hier...!
  • Egal ob Livemusik, Hintergrundmusik, (Ton-)Trägermedien oder Musik im Internet: Immer wenn Sie Musik öffentlich nutzen möchten, wenden Sie sich an die GEMA. Von der GEMA erhalten Sie die passende Musiklizenz und sind rechtlich auf der sicheren Seite. Alle Infos zur Musikanmeldung finden Sie hier...
  • Erfahren Sie hier, was eine Setlist ist und warum sie so wichtig ist. Außerdem erklären wir, wie Sie Ihre Setlists bei der GEMA einreichen
  • So einfach wie möglich – das soll Ihr Alltag als Musiknutzerin oder Musiknutzer sein. Deshalb können Sie im Onlineportal der GEMA nahezu alles erledigen: Sie finden schnell den passenden Tarif, ermitteln den dazugehörigen Preis und können die Musik gleich anmelden. Alle Infos zum Onlineportal finden Sie hier...

 

 

Für Musiknutzungen ab dem 01.01.2023 werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.

Hier finden Sie weitere Informationen und alle betroffenen Tarife für 2023 als PDF sowie Rechenbeispiele.

Künstliche Intelligenz kann uns die Arbeit in vielen Lebensbereichen erleichtern. Die GEMA erreichen täglich zahlreiche Anfragen zu individuellen Anliegen rund um Musiklizenzen und Tantiemenverteilung. Um unseren Service bei der Bearbeitung individueller Anliegen zu verbessern, haben wir den KI-gestützten Chat „Melody“ ins Leben gerufen.

Nach einer internen Testphase, in der das Tool laufend optimiert wurde, ist Melody jetzt auch öffentlich auf der GEMA Website verfügbar. Den Chat finden Sie über den grauen Button „Hilfe & Chat“, der sich auf allen Seiten im rechten unteren Bildschirmeck befindet. 
Im Chat werden Anfragen präzise und rund um die Uhr beantwortet. Diese Zeitersparnis ermöglicht es den Mitarbeitenden der GEMA, sich auf individuelle Anliegen der Kundinnen und Kunden sowie der Mitglieder zu konzentrieren. Melody arbeitet mit fortschrittlicher KI-Technologie, um die Fragen zu verstehen und passende Antworten zu liefern. Dafür wurde er mit Daten von der GEMA Website trainiert. 

Warum führt die GEMA einen KI-Chat ein?

  • Melody ist 24/7 verfügbar: Melody kann jederzeit auf Anfragen reagieren, was die Zufriedenheit unserer Kunden erhöht.
  • Melody antwortet sofort: Sie bietet schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen und Anliegen, wodurch Wartezeiten entfallen.
  • Melody kann viele Anfragen gleichzeitig beantworten: Der Chat ist auch für hohes Anfragevolumen ausgelegt, was besonders bei saisonalen Schwankungen von Vorteil ist.
  • Melody gibt uns noch mehr Einblicke in die Bedürfnisse von Mitgliedern und Kundinnen: Die Interaktionen mit Melody liefern wertvolle Daten über die häufigsten Fragen und Probleme der Kunden und Mitglieder, die zur Verbesserung unseres Services und unserer Produkte genutzt werden können.