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Kundenfahrzeuge mit Reifendruck-Kontrollsystem: Was Werkstätten rund um RDKS beachten sollten

Seit November 2014 erstzugelassene Pkw müssen ab Werk mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (kurz: RDKS) ausgestattet sein. Da die Bindung der Fahrzeughalter an das herstellergebundene Vertragswerkstattnetz nach Ablauf der Neufahrzeug-Garantiefrist kontinuierlich nachlässt, kommen deshalb jetzt zunehmend Fahrzeuge mit einem RDKS der „ersten Stunde“ in freie Kfz-Servicewerkstätten.

Der optimale Reifenluftdruck verringert Kraftstoffverbrauch und Reifenverschleiß und erhöht die Fahrsicherheit. Im Fahrzeug verbaute Reifendruck-Kontrollsysteme sind deshalb seit 2014 für Pkw vorgeschrieben - und müssen bei jedem Reifenwechsel geprüft und gewartet werden.

„Besonders Reifenspezialisten werden das in den Umrüstsaisons dieses Jahres feststellen“, sagt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer und Technikexperte des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn). Damit der Reifenwechsel mit RDKS optimal abläuft, hat der Verband ein paar Tipps für Reifenservicewerkstätten:

•    Bei Fahrzeugen mit direktem RDKS muss vor dem Reifenwechsel eine Eingangs- und abschließend eine Ausgangskontrolle des Systems durchgeführt und protokolliert werden, damit die Werkstatt in Sachen Gewährleistung abgesichert ist.

•    Ebenfalls aus gewährleistungsrechtlichen Gründen sind beim Reifenservice unbedingt die Handlingvorgaben der RDKS-Sensorhersteller zu beachten. Das heißt: Bei jedem Reifenwechsel ist bei Sensoren mit Gummi-Snap-In-Ventilen das Ventil zu erneuern; bei Sensoren mit Metall-Schraub-Ventilen müssen alle Teile erneuert werden, die besonderen Alterungs- und Korrosionseinflüssen unterliegen (Dichtungen, Ventileinsatz, Staubkappe, ggf. Überwurfmutter des Ventils). Die Sensorhersteller haben hierfür spezielle Service-Kits entwickelt. Um Kontaktkorrosionen zu vermeiden, sollten nur die in diesen Kits enthaltenen, für den jeweiligen Sensor empfohlenen Austauschteile verwendet werden!

•    Zur einwandfreien RDKS-Diagnose und -Programmierung ist es unerlässlich, dass die in der Werkstatt verwendeten Programmiertools durch regelmäßige Updates auf dem neuesten Stand sind!

•    Die Kunden sollten darauf hingewiesen werden, dass der Batteriestand der RDKS-Sensoren direkt messender Systeme bislang technisch bedingt nicht ausgelesen werden kann. Aufgrund der von den RDKS-Herstellern auf 5-7 Jahre geschätzten Batterielebensdauer ist deshalb ab Herbst 2019 mit einer sukzessiven Zunahme batteriebedingter Sensor-Ausfälle zu rechnen – ggf. auch kurz nach einem Reifen-/RDKS-Service. Zeigt das System dann eine Fehlermeldung, handelt es sich nicht um einen Werkstattfehler, sondern um normalen altersbedingten Verschleiß.

•    Bei Fahrzeugen, die ab dem 01.11.2012 neu typengenehmigt oder ab dem 01.11.2014 erstzugelassen wurden, ist eine Deaktivierung des RDKS unzulässig. Zwar erlischt dann die ABE nicht, aber in der Fahrzeughauptuntersuchung wird ein nicht funktionsfähiges Reifendruck-Kontrollsystem als erheblicher Mangel eingestuft.

•    Defekte oder verbrauchte Sensoren dürfen nicht in den normalen Müll, sie sind wie Elektroschrott zu entsorgen.

•    Last, but not least: Der Reifenwechsel an Fahrzeugen mit RDKS ist mit Mehraufwand verbunden. Das gilt für die Arbeitszeit ebenso wie hinsichtlich des Mehrbedarfs an Teilen – ganz zu schweigen von den Kosten, die z.B. durch erforderliche Investitionen in die Werkstattausrüstung, Know How und die Bevorratung mit Sensoren und Service-Kits verursacht werden. „Kalkulieren Sie das unbedingt in den Servicepreis ein und machen Sie dem Kunden klar, dass er dafür auch einen Mehrwert erhält.“, empfiehlt Hans-Jürgen Drechsler. „Denn Ihr professionelles RDKS-Handling trägt einerseits zu weniger Reifenverschleiß und andererseits zu größerer Fahrsicherheit bei!“

Mehr Infos zu RDKS finden Interessenten unter www.bundesverband-reifenhandel.de > Themen > RDKS bzw. BRV-Mitglieder unter www.bundesverband-reifenhandel.de > Mitglieder > Service > Technik > Reifen-Service > RDKS.