Pressemitteilung

20 Jahre BRV-Schiedsstelle: Schlichter im Streit um Reifendienstleistungen

Im April 2016 wurde in Deutschland mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz flächendeckend die außergerichtliche Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern eingeführt. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn) war dieser Zeit lange voraus: Schon seit zwei Jahrzehnten gibt es die BRV-Schiedsstelle.

1998 ins Leben gerufen von BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler, erfüllt sie seither sehr erfolgreich die Aufgabe, Differenzen zwischen BRV-Mitgliedsbetrieben (Reifenservice- und Runderneuerungsunternehmen) und deren Kunden beizulegen, ohne dass gleich der Rechtsweg beschritten wird.

Im Schnitt bringt die Branchenschiedsstelle zehn Verfahren im Jahr durch Schiedsspruch zum Abschluss. Doch zu Rate gezogen wird sie viel öfter – und mit Erfolg: „Die Anfragen können häufig schon im Vorverfahren in beiderseitigem Einvernehmen geklärt werden.“, berichtet Drechsler und ergänzt: „Kommt es doch zum Schiedsspruch, ist uns aus den vergangenen 20 Jahren nicht ein Fall bekannt, in dem anschließend auf dem Rechtsweg dagegen entschieden wurde.“

Einer der Gründe für die hohe Erfolgsquote liegt in der kompetenten Besetzung der Schiedskommission: Unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Drechsler beurteilen ein Vertreter des ADAC als unabhängige Verbraucherorganisation, ein Sachverständiger der DEKRA, ein öffentlich bestellter und vereidigter Reifensachverständiger sowie ein Jurist die Sachlage. Ein weiterer Grund ist zweifellos die stichhaltige Beurteilung der Streitfälle: In den meisten Fällen wird zur Klärung der Sachlage ein neutrales Gutachten bei einem spezialisierten Rad-/Reifensachverständigen in Auftrag gegeben.

Für die streitenden Parteien ist das ein echter geldwerter Vorteil, denn so ein Sachverständigengutachten kostet schnell 1.000 Euro und mehr, das Schiedsverfahren hingegen ist für sie komplett kostenlos. Weiterer Vorteil: Wer die Schiedsstelle anruft, riskiert damit auch rechtlich nichts. Denn während der Dauer des Verfahrens ist der Lauf der Verjährungsfrist von Ansprüchen gehemmt und nach Abschluss des Schiedsverfahrens kann immer noch der Rechtsweg beschritten werden. Vor Anrufung der Schiedsstelle darf jedoch noch kein Rechtsstreit anhängig sein.

„Die BRV-Schiedsstelle ist neutral, wahrt absolute Vertraulichkeit und hilft Zeit, Nerven und auch Geld zu sparen“, resümiert ihr Leiter und hebt dabei hervor, dass die Zusammensetzung der Schiedskommission eine in jeder Hinsicht fachkompetente, unabhängige Beurteilung der Sachlage gewährt.

Tätig wird die Schlichtungsstelle des Reifenfachverbandes in Reklamationsfällen aus Herstellung/Verkauf von runderneuerten Reifen und Verkauf von Neureifen, aus Reifenreparaturen oder Reifenservice sowie allen Dienstleistungen, die hiermit in Zusammenhang stehen. Produktreklamationen bei Neureifen fallen nicht unter das Tätigkeitsgebiet der BRV-Schiedsstelle, sie sind auf Herstellerebene zu klären.

Nähere Infos zur BRV-Schiedsstelle sowie die für eine Anrufung erforderlichen Formulare sind unter www.bundesverband-reifenhandel.de/mitglieder/brv-schiedsstelle/ zu finden. Ansprechpartner im Verband für Fragen rund um das Schiedsverfahren ist Hans-Jürgen Drechsler, Tel. +49 (0)228 28994-72, E-Mail hj.drechsler@remove-this.bundesverband-reifenhandel.de.