Pressemitteilung

Neue Reifenkennzeichnung ab 1. Mai

EU-Verordnung modifiziert das Reifenlabel – zusätzliche Infos beim Reifenkauf

Ab 1. Mai 2021 gelten neue EU-Regeln für die Reifenkennzeichnung

Zum 1. Mai 2021 treten EU-weit novellierte Vorschriften für die Reifenkennzeichnung in Kraft. Grundlage ist die neue Verordnung (EU) Nr. 740/2020, die wie die jetzt abgelöste Vorgänger-VO (EU) Nr. 1222/2009 Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen festlegt.
Neu ist, dass das sogenannte Reifenlabel nun über diese drei Kriterien hinaus zusätzlich Angaben zu Reifenmarke, Typkennung (Artikelnummer), Dimensionsbezeichnung und Eignung des Reifens auf Schnee und Eis enthält. Außerdem verlinkt neuerdings ein auf dem Label enthaltener QR-Code direkt auf die in einer neuen EU-Datenbank vom Hersteller hinterlegten Informationen zu dem jeweiligen Produkt.

Die Reifenkennzeichnung verfolgt das Ziel, durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr zu erhöhen. Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage über die Produkte zu informieren und die im Reifenlabel enthaltenen Kriterien in seine Kaufentscheidung einzubeziehen, indem er z. B. die Labelwerte mehrerer in Frage kommender Reifen miteinander vergleicht.
„Dies kann vor allem dann hilfreich sein, wenn keine ergänzenden Informationen verfügbar sind, wie z. B. ein Reifentest des ADAC oder anderer einschlägiger Quellen.“, erklärt Michael Schwämmlein, Geschäftsführer Technik beim Bundesverband Reifenhandel, setzt aber einschränkend hinzu, dass für die Gesamtbeurteilung eines Reifens natürlich mehr Faktoren wichtig seien als die, die auf dem Label zu Verfügung stehen. „Das Label gibt zwar Aufschluss über das Nassbremsverhalten und das externe Rollgeräusch eines Reifens, enthält aber keinerlei Anhaltspunkte zu Produkteigenschaften wie z. B. Bremsverhalten auf trockener Fahrbahn, Aquaplaning und Seitenführung, Fahrstabilität, Handling, Verschleiß und Innengeräusch, die regelmäßig in Reifentests untersucht werden.“

Händler sind verpflichtet, Verbrauchern im Vorfeld des Kaufabschlusses die Informationen des Reifenlabels zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch im sogenannten Fernabsatz, also z. B. im Online- oder Telefonverkauf. „Darüber hinaus berät der spezialisierte Reifenprofi natürlich zu den weiteren Produkteigenschaften, die für die individuelle Kaufentscheidung wichtig sind“, sagt Michael Schwämmlein.

Mehr Informationen zur neuen Reifenkennzeichnung gibt es auf der Website www.dasreifenlabel.de, spezialisierte Reifenfachbetriebe in ihrer Nähe finden Interessenten einfach und schnell über die postleitzahlengestützte Reifenhändlersuche im Verbraucherbereich der Verbandswebsite www.bundesverband-reifenhandel.de.