Schieds- und Schlichtungsstellen vermitteln als neutrale Institutionen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Auch der BRV bietet eine spezielle Schiedsstelle für Reklamationsfällen aus Herstellung und Verkauf von runderneuerten und Neureifen, aus Reifenreparaturen oder Reifenservice sowie allen Dienstleistungen, die hiermit in Zusammenhang stehen.
Voraussetzung für ein Schiedsverfahren ist die schriftliche Anrufung sobald die Streitursache bekannt wird. Ein Rechtsstreit darf bis dahin noch nicht anhängig sein. Grundsätzlich ist der Rechtsweg jedoch freibleibend und die Verjährung von Ansprüchen wird durch ein Schiedsverfahren gehemmt.
Bitte beachten Sie, dass nur Anträge zur Anrufung der Schiedsstelle berücksicht werden können, wenn alle dafür notwendigen Unterlagen vorliegen und beide Parteien (BRV-Mitgliedsbetrieb und Verbraucher) dem Verfahren zustimmen. Das Antragsformular steht unten zum Download bereit.
Die BRV-Schiedskommission besteht aus fünf Mitgliedern:
- BRV-Geschäftsführer Technik Michael Schwämmlein (Vorsitzender)
- einem Vertreter des ADAC
- einem Sachverständigen der DEKRA
- einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Fahrzeugbereifungen, Reifenschäden und das Vulkaniseur-Handwerk
- einem vom BRV betrauten Juristen
Unter Abstimmung treffen sie ihre Entscheidungen objektiv und ohne Ansehen von Person oder Firma, wie es laut Geschäfts- und Verfahrensordnung eigens vorgeschrieben ist.
Der Vorteil für die streitenden Parteien: Die Schiedsstelle ist neutral, gewährt absolute Vertraulichkeit und hilft Zeit, Nerven und auch Geld zu sparen, denn das Schiedsverfahren ist für beide Seiten kostenlos.
Bei Fragen zur Arbeit der Schiedsstelle oder zum Schiedsverfahren wenden Sie sich bitte an die BRV-Geschäftsstelle.