Runderneuerung von Reifen
Bei der Reifenrunderneuerung wird ein großer Teil des abgefahrenen Reifens – der Reifenunterbau – wiederverwendet. D.h., es wird nicht der ganze Reifen runderneuert, sondern „nur“ die Lauffläche. Das ist auch gut so – denn die Herstellung der Reifenkarkasse mit den Stahlcordeinlagen ist heute bei den Anforderungen, die an Reifen gestellt werden, ein komplizierter und hochtechnischer Produktionsablauf. Damit wird die Karkasse mit der Runderneuerung einem zweiten Einsatz zugeführt und muss zunächst nicht verbrannt oder deponiert werden. Das rechnet sich für die Umwelt: Im Vergleich zur Herstellung eines Neureifens werden bei der Runderneuerung 70% Energie eingespart.
Dabei ist die Runderneuerung von Reifen (Pkw-Reifen, Lkw-Reifen, EM-Reifen usw.) selbst heute ein hoch industrialisierter und zum Teil voll automatierter Prozess, der im Rahmen der Typengenehmigung runderneuerter Reifen nach UN-ECE-Regelung 108 und 109 strengen Qualitätskriterien, sowohl den Produktionsprozess als auch die externe Produktprüfung betreffend, unterliegt.
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