Pressemitteilung

So läuft es auch im Winter rund

Infos und Tipps zur Pkw-Bereifung für die kalte Jahreszeit

Kennzeichnung für Winterreifen im Sinne der StVO: M+S-Kennung und Schneeflockensymbol
Kennzeichnung für Winterreifen im Sinne der StVO: M+S-Kennung und Schneeflockensymbol (Bild: BRV)

Wenn Ende September der kalendarische Herbst begonnen hat, ist es in unseren Breiten nur noch eine Frage der Zeit, bis das saisontypisch nasskalte Herbstwetter kommt. Damit wird es für Autofahrer langsam Zeit, ihre Pkw-Bereifung auf deren Eignung für die nahende Wintersaison zu überprüfen. Hierzu ein paar Infos und Tipps vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn).

In Deutschland gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht: Wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen, müssen Kraftfahrzeuge mit Winterreifen im Sinne der geltenden gesetzlichen Regelungen ausgerüstet sein, um im Straßenverkehr betrieben werden zu dürfen. Vorgeschrieben ist das in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Zusammenhang mit der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – doch was genau bedeutet es für Autofahrer?

„‘Winterliche Straßenverhältnisse‘ definiert die StVO als Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“, so präzisiert Michael Schwämmlein, Geschäftsführer Technik beim Fachverband BRV, und erklärt weiter: „Was als ‚Winterreifen‘ gilt, hängt vom Herstelldatum und der Kennzeichnung auf der Reifenseitenwand ab. Ab dem 01.01.2018 hergestellte Reifen müssen laut StVZO zum Nachweis ihrer Wintereignung das sogenannte Alpine- oder Schneeflocken-Symbol – ein stilisierter, dreigipfeliger Berg mit Schneeflocke an der Bergflanke – auf der Seitenwand tragen. Die früher übliche M+S-Kennung allein weist jetzt auch noch Reifen, die vor dem 01.01.2018 produziert wurden, als Winterreifen aus. Allerdings gilt das nur noch bis Ende September 2024. Ab 1. Oktober kommenden Jahres müssen Reifen unabhängig vom Herstelldatum das Schneeflockensymbol tragen, um als Winterreifen im Sinne der verkehrsrechtlichen Vorschriften eingestuft zu werden.“

Klingt kompliziert, aber die Quintessenz ist einfach: Wer keine als wintergeeignet gekennzeichneten Reifen auf seinem Pkw montiert hat, muss bei Winterwetter das Fahrzeug stehen lassen.

Auch wenn die Gesetzeslage in Deutschland nur eine situative – wetterabhängige – Pflicht zur Verwendung wintertauglicher Reifen begründet, empfiehlt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn) grundsätzlich die Verwendung von Winterreifen im Winter und Sommerreifen im Sommer. Wer mit größtmöglicher Fahrsicherheit durch die kalte Jahreszeit kommen will, muss sein Fahrzeug vor allem bei Nässe und auf Schnee gut in der Spur halten und schnell abbremsen können. Zwei Sicherheitskriterien, auf die die Fahrzeugbereifung entscheidenden Einfluss hat und bei denen Winterreifen regelmäßig in Tests am besten abschneiden.

Zunehmend beliebt sind bei deutschen Autofahrern Ganzjahresreifen, die für uneingeschränkte Nutzbarkeit im Winter natürlich auch die Winterreifenkennzeichnung aufweisen müssen. Als technischer Kompromiss zwischen reinen Sommer- und Winterreifen können Ganzjahresreifen jedoch naturgemäß in der Performance nicht mit den Saisonspezialisten mithalten, was besonders für die sicherheitsrelvanten Kriterien Handling und Bremsen auf Nässe und Schnee gilt. So schreibt z. B. der ADAC in einer Info-Broschüre vom letzten Herbst zu Winter- und Ganzjahresreifen: „Die Testergebnisse zeigen, dass moderne Ganzjahresreifen zwar durchaus ausgewogene Eigenschaften aufweisen können, aber kaum an die saisonalen Stärken von guten Sommer- bzw. Winterreifen heranreichen.“ Hinzu kommt: Der vermeintliche Kostenvorteil gegenüber dem kombinierten Einsatz von Sommer- und Winterreifen – Anschaffungskosten für den zweiten Reifensatz und Werkstattkosten für die zweimal jährliche Reifen-Umrüstung entfallen – wird durch und eine um ca. 30 Prozent geringere Laufleistung von Ganzjahresreifen (im Vergleich zum kombinierten Einsatz von Sommer- und Winterreifen) erkauft.

„Sinnvoll ist der Ganzjahresreifen für Klein- und Kompaktwagen mit relativ geringer Motorisierung und niedrigen Kilometerlaufleistungen im Jahr, die vornehmlich in Ballungsgebieten und Großstädten bewegt werden – also in der Regel sogenannte Zweit- und Drittfahrzeuge.“, sagt Reifenexperte Michael Schwämmlein. „Wer hingegen viel fährt, zu jeder Zeit auf sein Fahrzeug angewiesen ist oder es beispielsweise auch für die Reise in den Skiurlaub nutzt, sollte sinnvollerweise auf die kombinierte Nutzung der Saisonspezialisten Sommer- und Winterreifen setzen.“ Und noch einen Rat gibt er Autofahrern mit auf den Weg: „Auch Ganzjahresreifen sind nicht ‚wartungsfrei‘, sie sollten mindestens einmal pro Jahr von einem Reifenfachmann auf Mängel und Unwuchten geprüft werden, um Verkehrsunfällen und Pannen vorzubeugen.“

Mehr Tipps und Infos rund um Reifen und Räder sowie eine bundesweite Postleitzahlen-Suche nach spezialisierten Reifenservicebetrieben gibt es auf der Website des Verbandes im Menüpunkt Verbraucher: www.bundesverband-reifenhandel.de.